Mittwoch, 17. April 2013

DREIST

Mir fehlt es nicht an deutlicheren Worten. Dreist war das erste das mir einfiel und es beschreibt gut wie mit den Bewohnern am Gartenweg von politisch Verantwortlichen umgegangen wird.

Im Vorfeld der Entscheidung des Gemeinderates zum Bebauungsplan für das Projekt von Sepa und Stadt am Gartenweg gab es ein Treffen der IG mit OB Jann. (die RNZ berichtete) Im Laufe dieses Treffens erklärte Herr Baumhackel, dass „noch nichts in Erz gegossen sei“, es Läge jetzt an den Gemeinderäten z.B. die Baugrenze für die neuen Gebäude 1,50 m vom Gartenweg wegzulegen um so den von uns befürchteten Einmauerungs-effekt im Gartenweg zu verhindern.

In der Tat hätten die Gemeinderäte eine solche Entscheidung treffen können und auch müssen wenn Ihnen etwas an einer besseren Situation im Gartenweg gelegen wäre.

Anscheinend wollte man den Gemeinderäten aber so viel Verantwortung gar nicht erst zumuten.

Am Tag der Entscheidung des Gemeinderates am 20.2. 2013 erklärte Herr Baumhackel, ebenfalls über die RNZ, der Gemeinderat entscheide am Abend „NUR“ über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vorschläge der IG Gartenweg müssten nun im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Das Wort „NUR“ ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert. Es tut so als würden die Gemeinderäte gar nichts Wichtiges entscheiden, eine kleine Formalie sozusagen. Der zweite Satz suggeriert die Vorschläge der IG Gartenweg zur Verbesserung der Situation am Gartenweg könnten im Baugenehmigungsverfahren geregelt werden. Der Gemeinderat kann also ruhig dem Bebauungsplan zustimmen um die Vorschläge der IG kümmert man sich dann im weiteren Verfahren.

Und in der Tat so kam es auch. Um die Vorschläge der IG kümmerte sich der, der auch den Bauantrag gestellt und seit Monaten schon alle Baupläne fix und fertig in der Tasche hatte. Die Sepa. Und die Sepa dachte natürlich nicht daran an ihren eigenen Plänen noch irgendetwas zu ändern. Mit Schreiben vom 7.3.2013 an den Anwalt der IG lehnte die Sepa Verbesserungsvorschläge der IG ab.

Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Bittler erklärte im Vorfeld der Gemeinderatsentscheidung laut RNZ vom 22.2. 2013, die „teilweise sehr charmanten“ Vorschläge der Gartenweganwohner „müssen in der Baugenehmigung geregelt werden“.

Dumm nur, dass das gar nicht möglich ist. Das teilte schließlich die Baugenehmigungsbehörde auf Anfrage am 18.3.2013 mit. „Eine weitergehende Beteiligung ... ist ... gesetzlich nicht statthaft“ heißt es da und; „Die von Ihnen... aufgezählten Planungsvorschläge.....sind nicht ....Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und können seitens der Baurechtsbehörde damit nicht berücksichtigt werden,...“

Wusste Herr Baumhackel das nicht? Er ist immerhin Leiter der Stadtplanung. Und der Oberbürgermeister? Er ist wenn ich recht informiert bin Volljurist! Hätte er in der Gemeinderatssitzung Herrn Bittler nicht widersprechen und erklären müssen, dass die Vorschläge der IG im Baugenehmigungsverfahren gar nicht berücksichtigt werden können wenn sie nicht von der Sepa selbst gestellt werden?

Meiner Meinung nach wurden die Öffentlichkeit und die Gartenweganwohner durch diese Kommunikationsmanöver rotzfrech an der Nase herumgeführt.

In wie weit auch ein Teil des Gemeinderates mit diesem Manöver dazu gebracht wurde dem Bebauungsplan für das Gartenwegareal zuzustimmen vermag ich nicht zu sagen. Einige Gemeinderäte meinten „was angeregt wurde zeige deutliche Verbesserungen für die Stadt.“ War den Gemeinderäten klar, dass sie mit ihrer Zustimmung zum B-Plan nicht „NUR“ den rechtlichen Rahmen schufen, sondern die Rechtsgrundlage mit der die Sepa ihre längst zur Genehmigung eingereichten Baupläne genehmigt bekommen würde? Wussten sie, dass es keinerlei Möglichkeiten für irgendwelche Verbesserungen mehr geben würde, es sei denn die Sepa würde sie wollen?

Müßige Fragen. Gestern bekamen Anlieger die Mitteilung dass die Baugenehmigung erteilt ist.
Ein Zitat aus der „Entscheidung über Ihre Einwendungen“:

„Die Baurechtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren keine Vorschläge zur Verbesserung der Planung.“

Wussten das die Verantwortlichen nicht als sie dreist erklärten: „Baudetails, wie etwa die Konzeption/Verortung einer Warenanlieferung würden dann erst im Baugenehmigungs-verfahren relevant.“
(Herr Baumhackel laut RNZ vom 20.2.2013)
AK
1029 c

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